Justitia mit Balkenwaage in der Hand

Rechtsfragen

Justitia mit Balkenwaage in der Hand
Foto: Tingey Injury Law Firm on Unsplash

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet verschiedene Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten bei Rechtsfragen. Auf dieser Website finden Sie Verweise zu den entsprechenden Institutionen und weiterführende Informationen.

Unterstüztende Institutionen der Universität

Rechtsamt

Das Rechtsamt berät Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität bei rechtlichen Fragen, unter anderem im Bereich des Datenschutzes, und arbeitet beispielsweise Verträge und Einverständniserklärungen für Probanden aus.

Ethikkommissionen

Die Ethikkommissionen mit ihren ehrenamtlich tätigen Sachverständigen sind interprofessionell zusammengesetzte Instanzen der Prüfung und Selbstkontrolle bei Forschungen am Menschen. Sie handeln im Interesse und zum Schutz der Probanden und Patienten und sollen sie vor rechtlich und ethisch bedenklichen Forschungsvorhaben bewahren. Entsprechende wissenschaftliche Arbeiten werden in der Regel nur dann finanziert und in wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert, wenn ein Votum einer Ethikkommission vorliegt.

Die öffentlich-rechtliche Ethikkommission des Universitätsklinikums JenaExterner Link ist zuständig für die Beratung bezüglich der klinischen Forschung am Menschen und bei epidemiologischen Studien mit personenbezogenen Daten. Neben dem Schutz von Probanden und Patienten dient sie außerdem dem Schutz der Forschungsinstitutionen und der Forschenden vor fehlerhaftem Verhalten und Regressansprüchen. Vor Beginn jedes entsprechenden Forschungsvorhabens muss die Ethikkommission konsultiert werden.

Die Ethikkommission der Friedrich-Schiller-UniversitätExterner Link (früher Ethikkommission der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften) prüft Forschungsvorhaben von Angehörigen der Universität aus allen Fachbereichen (außer der Medizin), die sich mit dem Menschen befassen, auf ihre ethische Unbedenklichkeit. Sie stellt auf ihrer Internetseite Muster für Einverständniserklärungen und Probandenaufklärungen sowie weiterführendes Informationsmaterial zur Verfügung.

Steuerungsgruppe „Außenwirtschaft“ (Exportkontrolle, Dual Use)

Die Ausfuhr wissenschaftlich genutzter Güter in Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes unterliegt den strengen rechtlichen Vorgaben des europäischen und deutschen Außenwirtschaftsrechts. Länder, über die internationale Wirtschaftssanktionen (Embargos) verhängt wurden, sind dabei besonders zu berücksichtigen. Daten, Software, Wissen und technische Unterstützung fallen ebenfalls in den Bereich der Exportkontrolle. Dies ist beispielsweise auch bei der Anstellung von ausländischem Personal und bei Dienstreisen ins Ausland zu beachten.

Auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)Externer Link finden Sie Informationen unter anderem zu:

  • Einführung in die Exportkontrolle
  • Exportkontrolle und Wissenschaft
  • Embargos (Länder, Maßnahmen)
  • Güterlisten (sowie BAFA-Stichwortverzeichnis für den leichteren Einstieg)

Für eine rechtssichere Handlungsweise bei der Ausfuhr wissenschaftlich genutzter Güter sowie bei Fragen zu Dual Use wenden Sie sich bitte frühzeitig, idealerweise bereits bei der Planung und Beantragung eines transnationalen Projektes, an die Steuerungsgruppe „Außenwirtschaft“ der Universität.

Beratung in Konfliktfällen (Datennutzung, Autorenschaft u.a.)

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena bietet Beratungen in Konfliktfällen zur Guten Wissenschaflichten Praxis an. Wenden Sie sich bitte an die auf der Webseite benannten Ombudspersonen der Universität. Hilfreiche Informationen zum Thema finden Sie ebenfalls auf der Webseite zur wissenschaftlichen Integrität der Deutschen ForschungsgemeinschaftExterner Link sowie auf der Webseite des Ombudsman für die WissenschaftExterner Link

Weiterführende Informationen 

Die deutschsprachige Plattform www.forschungsdaten.infoExterner Link gibt eine Einführung zu verschiedenen Bereichen des Forschungs­daten­managements (FDM) anhand von praxisnahen Artikeln zu einzelnen Aspekten des FDM. Diese umfassen die Schritte von der Planung eines Forschungsprojekts, über die Antragstellung und die Umsetzung bis hin zur Publikation der Ergebnisse und Daten sowie deren Nachnutzung. Der Themenbereich „Rechte und Pflichten“Externer Link bietet Informationen zu gesetzlichen Regelungen wie dem deutschen Datenschutz- und Urheberrecht, Copyright, Rechte im Zusammenhang mit Datenbanken und Repositorien sowie Informationen zur Vergabe von Lizenzen.

Eine englischsprachige Einführung in die rechtlichen Aspekte des FDMExterner Link, auch zu ethischen Fragen, bietet die Plattform des UK Data ServiceExterner Link.