Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der FSU Jena

Leitlinien und Grundsätze

Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten an der FSU Jena
Foto: Roman Gerlach

Zum Umgang mit Forschungsdaten existieren inzwischen zahlreiche Grundsätze und LeitlinienExterner Link der verschiedenen Forschungsförderer sowie weiterer Organisationen und Initiativen. Die Förderorganisationen erwarten zunehmend die Einhaltung und Ausgestaltung dieser Leitlinien bei der Durchführung von Forschungsprojekten. Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich mit den entsprechenden Leitlinien auseinanderzusetzen und im Antrag konkrete Aussagen zu deren Umsetzung zu formulieren.

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Eine Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten und eine Handlungsempfehlung zum Forschungsdatenmanagement wurden am 20. Dezember 2016 durch den Senat der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschlossen. Beide Dokumente wurden im Rahmen der Arbeitsgruppe Forschungsdatenmanagement von Vertretern der zentralen Serviceeinrichtungen (URZ, ThULBExterner Link, SFT, Rechtsamt), Vertretern der Wissenschaft, dem Vizepräsidium für Forschung sowie der Kontaktstelle Forschungsdatenmanagement verfasst.

Die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdatenpdf, 232 kb gibt dabei einen ersten Einstieg in das Thema Forschungsdatenmanagement, während die Handlungsempfehlung zum Forschungsdatenmanagementpdf, 355 kb die in der Leitlinie eingeführten Grundsätze ergänzt und konkretisiert.

Seit Juli 2023 sind auch in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universität Aussagen zu Forschungsdaten und -software enthalten, die dem unten genannten DFG-Kodex entsprechen.

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Die DFG hat im Juli 2019 den Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“Externer Link veröffentlicht (Inkrafttreten: 01.08.2019). Er ersetzt die bis dahin geltende Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (1998, 2013). Bereits im September 2015 hat der Senat der DFG die Leitlinien zum Umgang mit Forschungsdaten verabschiedet. Eine umfassende Zusammenstellung der Grundsätze, Unterstützungsangebote und Fördermöglichkeiten bietet die Webseite "Umgang mit Forschungsdaten"Externer Link der DFG. Dort sind auch eine Checkliste zum Umgang mit ForschungsdatenExterner Link (Stand: Dezember 2021) sowie fachspezifische Empfehlungen für einige Disziplinen zu finden. Am 14. März 2022 konkretisierte die Deutsche Forschungsgesellschaft die AnforderungenExterner Link zum Umgang mit Forschungsdaten in Förderanträgen und machte spezifische Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten nun verpflichtend. 

Forschungssoftware

Angesichts der immer weiter verbreiteten anwendung von Forschunssoftware wird neben dem Umgang mit Forschungsdaten auch die Handhabung dieser Software immer wichtiger. Für eine tranzparente und nachvollziehbare Farschung ist mittlerweie auch wichtig die verwendete Forschungssoftware gut sichtbar zugänglich zu machen. Diesbezüglich existieren bereits einige Grundsätze und Leitlienen, unteranderem zu finden hier:

Europäische Kommission

Horizon 2020

Auf europäischer Ebene besteht seit Ende 2013 das Pilotprojekt zur Öffnung der mit öffentlicher Förderung erzeugten ForschungsdatenExterner Link ("Open Data Pilot"). Dieses wurde 2017 ausgeweitet und umfasst inzwischen alle Fachbereiche (siehe Open Reseach Data in H2020Externer Link). Der offene Zugang zu Forschungsdaten gilt seitdem als Standard, es besteht jedoch die Möglichkeit in begründeten Fällen einen sogenannten "opt-out" zu wählen. Die beiden wichtigsten Leitlinien sind dabei die Guidelines on FAIR Data Management in Horizon 2020Externer Link (PDF, Version 3.0, 26 Juli 2016) sowie die Guidelines to the Rules on Open Access to Scientific Publications and Open Access to Research Data in Horizon 2020Externer Link (PDF, Version 3.2., 21 März 2017).

Horizon Europe

Im neuen EU-Rahmenprogramm Horizon Europe ist ein sofortiger freier Zugang von Publikationen, die ein peer-review Verfahren durchlaufen haben, gefordert. Embargoperioden von sechs bzw. zwölf Monaten, nach denen eine Publikation frei zugänglich sein musste, wie noch im Horizon 2020 Programm sind nicht mehr vorgesehen.

Auch zu Forschungsdaten soll in Horizon Europe grundsätzlich freier Zugang gewährleistet werden, entsprechend dem Grundsatz „so offen wie möglich – so beschränkt wie nötig“. Im Umgang mit den Forschungsdaten sollen die Forschenden sich dabei an den FAIR-Prinzipien orientieren. Dies umfasst u.a. die verpflichtende Erstellung eines Datenmanagementplans in jedem Projekt sowie die Speicherung und Bereitstellung der Daten in einem einschlägigen Repositorium. Alle weiteren Richtlinien sind den Programm Guidelines von Horizon EuropeExterner Link zu entnehmen. Details zu Veröffentlichung, Lizenzen und Metadaten werden im Grant Agreement festgelegt.

Unter dem Schirm von Horizon EuropeExterner Link ist ab 2021 die Erstellung eines Daten Management Plans (DMP) für ERC-ProjekteExterner Link verpflichtend. Dieser muss spätestens 6 Monate nach Projektstart eingereicht werden. 

FAIR Data Principles

Allgemeine Anerkennung und große Verbreitung haben auch die 2016 veröffentlichten "FAIR Data PrinciplesExterner Link" erlangt. Neben dieser Fassung gibt es auch den Wilkinson, M.D. et al. (2016)Externer Link publizierten Artikel "The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship".

  • Findable

    F1. (meta)data are assigned a globally unique and eternally persistent identifier.
    F2. data are described with rich metadata.
    F3. metadata clearly and explicitly include the identifier of the data it describes.
    F4. (meta)data are registered or indexed in a searchable resource.

  • Accessible

    A1 (meta)data are retrievable by their identifier using a standardized communications protocol.
    A1.1 the protocol is open, free, and universally implementable.
    A1.2 the protocol allows for an authentication and authorization procedure, where necessary.
    A2 metadata are accessible, even when the data are no longer available.

  • Interoperable

    I1. (meta)data use a formal, accessible, shared, and broadly applicable language for knowledge representation.
    I2. (meta)data use vocabularies that follow FAIR principles.
    I3. (meta)data include qualified references to other (meta)data.

  • Re-usable

    R1. (meta)data are richly described with a plurality of accurate and relevant attributes.
    R1.1. (meta)data are released with a clear and accessible data usage license.
    R1.2. (meta)data are associated with detailed provenance.
    R1.3. (meta)data meet domain-relevant community standards.

Weitere Richtlinien zu Forschungdaten

Der Weltbiodiversitätsrat IPBES hat im Januar 2020 eine Data Management PolicyExterner Link veröffentlicht (Englisch). Sie bietet einen Rahmen für alle IPBES Einheiten, Fachexperten sowie technische Unterstützungseinrichtungen. Dazu gehören Hinweise für die Ausarbeitung von Datenmanagementplänen, Empfehlungen für das Vorgehen bei der Datenarchivierung sowie die Motivation zur Nutzung von Open Source Software.

Auch für Forschungsprojekte - insbesondere im Verbund - ist das Aufsetzen einer Forschungsdaten-Policy sinnvoll, um einen gemeinsamen Standard zu etablieren, wie mit den generierten Forschungsdaten umgegangen werden soll - insbesondere wenn verschiedene Arten von Forschungsdaten generiert werden und verschiedene spezifische Bedarfe im Umgang mit Forschungsdaten bestehen. Das Projekt Forschungsdaten-Policies für Forschungsprojekte der TU Berlin (Teilprojekt des dreijährigen DFG-Verbundvorhabens FDNextExterner Link) hat dafür einen LeitfadenExterner Link zusammengestellt, der Handlungssicherheit bieten und Orientierung geben soll. Er umfasst drei Teile:

  1. Vorüberlegungen und Gründe für eine Forschungsdaten-Policy, Stakeholder, projektbezogene Rahmenbedingungen, der Prozess der Erstellung vom Entwurf über die Verabschiedung bis zu Veröffentlichung und Umsetzung
  2. Inhalt und Struktur eine Forschungsdaten-Policy, konzeptuelle Überlegungen zum Aufbau, Katalog mit Themen und Leitfragen
  3. Checkliste zum systematischen Vorgehen

 

Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-ProtokollExterner Link ist ein völkerrechtliche bindendes Übereinkommen über Zugang und Vorteilsausgleich (= Access and Benefit Sharing, ABS), das auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben. Eine „genetische Ressource“ ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen nicht-menschlichen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enthält, oder es ist ein Derivat einer genetischen Ressource.  Forschende die die beschriebenen genetischen Ressourcen in Ihren Forschungsprojekten benutzen sind dazu verpflichtet das Nagoya-Protokoll einzuhalten.

Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014Externer Link geregelt. In Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN)Externer Link die zuständige nationale Behörde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.
Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die DFG Guidelines zu ABSExterner LinkErläuterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014Externer Link veröffentlicht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie interne Beratungsangebote der Friedrich-Schiller-Universität Jena zum Nagoya-Protokoll finden sie hier.